Am 12. Februar fand vor dem Amtsgericht München der Prozess gegen die Versammlungsleiterin (Babette M.), der Internationalen Demonstration gegen die Kriegstagung 2007, statt.
Kurz vor Prozessbeginn wurde vor dem Gerichtsgebäude eine Kundgebung abgehalten.
Etwa 30 Leute brachten ihre Solidarität mit der Angeklagten lautstark zum Ausdruck. In 2 Redebeiträgen wurde deutlich gemacht, dass das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit, vor allem in Bayern, immer stärker beschnitten wird und dieser Prozess u.a. dazu benutzt werden soll, VersammlungsleiterInnen zukünftig als verlängerten Arm der Polizei zu missbrauchen.
"Der Versammlungsleitung wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, einen Verstoß gegen die Auflage, Seitentransparente zu tragen und Lautsprecher nur für Ansprachen und Darbietungen, die im Zusammenhang mit dem Versammlungsthema stehen sowie für Ordnungsdurchsagen zu nutzen, nicht verhindert zu haben. Hierdurch soll sie selbst gegen eine Auflage des Bescheides verstoßen haben." (Anklageschrift)
Da der Sitzungssaal - mit Absicht? - viel zu klein bemessen war mussten viele der potentiellen ZuhörerInnen draußen bleiben. Gleich zu Beginn der Verhandlung machte Amtsrichter Müller klar, wer hier der Chef im Saal ist. Den Leuten, die keinen Sitzplatz mehr ergattert hatten, drohte er unmissverständlich an, sie raus werfen zu lassen falls sie nicht sofort den Saal verlassen. Den Vorschlag in einen größeren Saal auszuweichen wies er, ohne eine weitere Diskussion zuzulassen, rüde von sich.
Nachdem Staatsanwalt Lutz die Anklage verlesen hatte und die sonstigen gerichtspezifischen Formalitäten abgehakt waren, setzte die Angeklagte an, eine politische Erklärung abzugeben. Der erste Satz war noch nicht über ihre Lippen gegangen, als Richter Müller ihr das Wort abschnitt. Hier könne man "nicht jeden Schmarrn" vortragen, geiferte er und "abseitige Erklärungen" hätten vor Gericht nichts verloren. Nach einem Disput mit der Verteidigerin, Angelika Lex, sah er sich jedoch gezwungen der Angeklagten wieder das Wort zu erteilen.
Babette M. machte in ihrer Prozesserklärung (im Anhang) deutlich, dass Protest und Widerstand gegen die so genannte Sicherheitskonferenz eindeutig legitim sind. Sie wies weiter darauf hin, dass es nicht Aufgabe der Versammlungsleitung sein kann, Polizeiaufgaben zu übernehmen. Ihre einzige Aussage zum juristischen Prozedere bestand darin, das sie mehrmals Ordnungsdurchsagen, bezüglich des Auflagenbescheides, vom Lautsprecherwagen getätigt habe.
Anschließend hatte der zweite Herr Müller seinen Auftritt. Namens gleich mit dem Richter, ob verwandt oder verschwägert wurde nicht geklärt, war Kriminalhauptkommissar (KHK) Müller 2007 Verbindungsbeamter zwischen Versammlungsleitung und Einsatzführung der Polizei. Er war als einziger Zeuge geladen und durfte das einzige Beweismittel, ein Video der Polizei von der Anti-SIKO-Demo 2007, süffisant kommentieren. Dies obwohl Rechtsanwältin Lex sich ausdrücklich dagegen verwehrt hatte. Richter Müller schmetterte diesen Einwand einfach ab. Bei der Vorführung des Videos waren die ZuhörerInnen zudem außen vor, akustisch war zwar Einiges mit zu bekommen, auf den Bildschirm hatten jedoch nur die Prozessbeteiligten Sicht. - Eine weitere Ausgrenzung der Öffentlichkeit an diesem Tage.
Das angeblich strafbare Verhalten der Angeklagten bestand laut KHK Müller u.a. darin, dass sie "halbherzige Durchsagen" gemacht habe, z.B. "Ich soll für die Polizei durchsagen, dass die Seitentransparente zu entfernen sind". Außerdem habe sie die "Haßtiraden gegen die Polizei", welche vom Lausprecher des Internationalistischen Blocks (IB) gekommen seien, nicht unterbunden. Die Moderation des IB-Lautis scheint ihm eh seit Jahren ein Dorn im Auge zu sein. Der Moderator sei bekannt als "Einpeitscher und Aufheizer", so Müller, auch die Moderatorin sei nicht besser. "No justice-no peace, fight the police;Verpißt Euch, Haut ab," habe sie gerufen. Dies seien keine "themenspezifische Äußerungen" und somit von Frau M. auch zu unterbinden gewesen. - Das die Ansagen der Moderation lediglich Reaktionen auf die Knüppel- und Gaseinsätze der Sondereinsatzkommandos gegen die DemonstrantInnen waren, wurde von ihm jedoch mit keinem Wort erwähnt
Als Realsatire zu werten war dann noch Müllers Versuch in die Psyche der
DemonstrantInnen vorzudringen indem er behauptete, auswärtige DemonstrationsteilnehmerInnen würden von der Versammlungsleitung instrumentalisiert. O-Ton Müller:"Arme Würstl von auswärts!" - Gewohnt als Befehlsempfänger zu funktionieren erscheint es ihm offensichtlich als logisch, dass Menschen nur fremdbestimmt handeln.
Nachdem KHK Müller vom Gericht entlassen wurde, forderte Staatsanwalt Lutz, die Angeklagte zu 50 Tagessätzen a 40 Euro zu verurteilen. Ansonsten war von diesem Herren nicht viel zu hören.
Rechtanwältin Lex ging in ihrem Plädoyer erstmal darauf ein, dass jedes Jahr zu SIKO-Zeiten massive Eingriffe der staatlichen Organe auf das Versammlungsrecht stattfinden. Sie wies weiter darauf hin, dass die Versammlungsleitung definitiv nicht als Hilfspolizist zu verstehen sei. "Sie hat weder rechtlich noch tatsächlich die Kompetenz polizeiliche Auflagen durchzusetzen," so Lex weiter, dafür seien die ca. 4000 PolizistInnen vor Ort zuständig. "Hätte die Angeklagte höchstpersönlich die Seitentransparente wegreißen sollen? Hätte sie 7000 Rucksäcke durchsuchen sollen, um zu verhindern, dass womöglich eine Glasflasche geworfen wird?" karikierte sie die lebensfremden Ansichten des Gerichts. Abschließend erklärte Frau Lex, unter Zitierung von Passagen des Versammlungsgesetzes, dass sich ihre Mandantin in keinster Weise strafbar gemacht habe und forderte einen Freispruch.
Bereits zu Beginn der Verhandlung, spätestens nachdem Babette M. auf ihrer Erklärung beharrte, war für alle ZuhörerInnen greifbar, dass von dem Richter nichts Gutes zu erwarten war. Für seine Überlegungen, vor Verkündigung des Urteils, benötigte er deshalb auch nur einige Minuten: 40 Tagessätze a 40 Euro. Die Begründung seines Urteilsspruchs kann nur als skandalös bezeichnet werden. Die Angeklagte habe durch ihre Körpersprache in der Verhandlung, ähnlich wie auf der Demonstration 2007, eine "unangenehme und hetzerische" Stimmung ausgestrahlt. Einen Seitenhieb auf den Moderator des IB-Lautis konnte er sich auch nicht verkneifen. Dieser hätte "Menschenverachtende Haßtiraden" abgelassen, so Müller.
Der Unmut über Müllers niveaulose Äußerungen führten im Zuhörerraum zu deutlichen Unmutsäußerungen während des Urteilsspruchs und einer Überreaktion des Amtsrichters. Justizbeamte marschierten auf, um die 2 "Störenfriede" zu entfernen, außerdem wurden Beide mit einem Ordnungsgeld von 30 Euro, alternativ 1 Tag Haft, ab gestraft.
Es war bereits im Vorfeld klar, dass dies kein "normaler" Prozess werden wird, sondern von staatlicher Seite als Vehikel missbraucht werden soll, Grundrechte wie Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit weiterhin abzubauen. Eine ausführlichere politische Einschätzung
und ein weiterer solidarischer und praktischer Umgang mit diesem Präzedenzfall bedarf noch einer intensiven Auseinandersetzung.
Nur soviel, es wurde bereits Widerspruch gegen dieses Urteil eingelegt. Wir werden Euch weiter auf dem Laufenden halten, wir bedanken uns für die breite Solidarität und hoffen auf Eure weitere Unterstützung.
Auf der Anklagebank saß nur Eine, doch gemeint sind wir ALLE!
Wir dürfen nicht zulassen, dass sich die staatlichen Organe durchsetzen! Ein langwieriger Gang durch die gerichtlichen Instanzen, verbunden mit erheblichen Anwalts- und
Prozesskosten, liegt vor uns. Auf der Anklagebank sitzt zwar weiterhin Babette, der staatliche Angriff richtet sich jedoch gegen uns alle. Diesen gemeinsam abzuwehren, sowohl auf juristischer wie auf politischer Ebene, kostet natürlich auch viel Geld, deshalb bitten wir Euch um Spenden auf folgendes Konto:
Martin Löwenberg
Kto.-Nr. 28 26 48 02
BLZ: 700 100 80
Postbank München
Kennwort: Prozess SIKO 07
München, 13. Februar 2008
AKTIONSBÜNDNIS GEGEN DIE NATO-"SICHERHEITSKONFERENZ"
wegen Prozess gegen die SIKO-Versammlungsleitung 2007
Am 12. Februar 2008 fand vor dem Amtsgericht München der Prozess gegen die Versammlungsleiterin, der Internationalen Demonstration gegen die "Sicherheitskonferenz" 2007, statt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte die Angeklagte im Februar 2007 nicht genug unternommen, um Auflagenverstöße wie das Mitführen von Seitentransparenten und angeblich "themenfremde" Redebeiträge zu unterbinden. Dieser Vorgabe der Staatsanwaltschaft folgte das Amtsgericht und verurteilte die Angeklagte zu 40 Tagessätzen a 40 Euro.
Gegen dieses Urteil, das als Präzedenzfall (Musterfall) richtungweisend wäre, wurde umgehend Berufung eingelegt. Ein langwieriger Gang durch die gerichtlichen Instanzen steht nun bevor.
Dies wird natürlich auch mit erheblichen Kosten, sowohl für die Prozessführung, als auch für die Öffentlichkeitsarbeit, verbunden sein. Deshalb bitten wir Euch um Spenden auf folgendes Konto:
Martin Löwenberg
Kto.-Nr. 28 26 48 02
BLZ: 700 100 80
Postbank München
Kennwort: Prozess SIKO 07
"Der Versammlungsleitung wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, einen Verstoß gegen die Auflage, Seitentransparente zu tragen und Lautsprecher nur für Ansprachen und Darbietungen, die im Zusammenhang mit dem Versammlungsthema stehen sowie für Ordnungsdurchsagen zu nutzen, nicht verhindert zu haben. Hierdurch soll sie selbst gegen eine Auflage des Bescheides verstoßen haben. -Strafbar als Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemäß §§ 25 Nr. 2, 15 Abs. 1 VersG. "
(aus der Anklageschrift)
Bereits im Vorfeld zeichnete sich ab, dass die staatliche Seite einen "politischen" Prozess zu führen gedenkt. Ziel von Justizbehörden und Politik ist, einen massiven Abbau von Grundrechten wie Versammlungs- und Meinungsfreiheit durchzusetzen. Es geht darum, die Verantwortlichkeiten von Versammlungsleiter_innen zukünftig unzulässig zu erweitern; sie als verlängerten Arm der Polizei zu missbrauchen. - Hier soll ein Präzedenzfall geschaffen werden!
Es war deshalb nicht überraschend, dass die Angeklagte in erster Instanz zu 40 Tagessätzen a 40 Euro verurteilt wurde. Die Begründung des Urteilsspruchs kann dagegen nur als skandalös bezeichnet werden. Die Angeklagte habe durch ihre Körpersprache in der Verhandlung, ähnlich wie auf der Demonstration 2007, eine "unangenehme und hetzerische" Stimmung ausgestrahlt, so Richter Müller.
Für Auflagenverstöße Einzelner unter Tausenden Demonstrant_innen sei ihre Mandantin nicht verantwortlich, so hatte sich Verteidigerin Angela Lex zuvor in ihrem Plädoyer geäußert. "Eine Verurteilung des Verhaltens meiner Mandantin ist daher unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gegeben und deshalb ist sie freizusprechen", fügte die Anwältin hinzu. Wir gehen davon aus, dass das Urteil des Amtsgerichtes, welches einer Rechtsbeugung gleichkommt, von einer der höheren gerichtlichen Instanzen einkassiert wird und es zu einem Freispruch kommen wird.
Deshalb wurde gegen dieses Urteil auch umgehend Berufung eingelegt, denn eine rechtskräftige Verurteilung hätte auf jeden Fall Präzedenzwirkung. Kein Mensch würde sich mehr bereit erklären die Versammlungsleitung zu übernehmen, wenn er/sie Anzeigen nur noch umgehen kann, indem er/sie sich zum Büttel der Polizei macht. - Dies werden wir unter keinen Umständen zulassen!
Diesen staatlichen Angriff auf elementare Grundrechte können wir nur gemeinsam und solidarisch abwehren - sowohl auf juristischer wie auf politischer Ebene - denn:
"AUF DER ANKLAGEBANK SAß NUR EINE, DOCH GEMEINT SIND WIR ALLE!"
München, 22. Februar 2008
AKTIONSBÜNDNIS GEGEN DIE NATO-"SICHERHEITSKONFERENZ"
PS: Nähere Informationen zum Prozess: Bericht und Prozesserklärung.
Ich möchte mit einer rhetorischen Frage beginnen.
Um was geht es eigentlich hier und heute?
Es geht um nichts Geringeres als das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit.
Ich möchte wirklich nicht den Eindruck erwecken hier dozieren zu wollen. Ich weiß, dass sie Herr Richter besser darüber Bescheid wissen als ich. Trotzdem halte ich es für wichtig über die Tragweite dieses Prozesses ein wenig nachzudenken.
Deswegen zwei Zitate aus dem Grundgesetz.:
Artikel 8 des Grundgesetzes zum Thema Versammlungsfreiheit
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Artikel 19 zur Einschränkung von Grundrechten (Rechtsweg)
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
So weit, so gut. Es steht nichts im Grundgesetz, dass die geäußerte Meinung mit der der Polizei oder der Staatsanwaltschaft übereinstimmen oder diesen auch nur zusagen muss.
Oder das man keine Einschränkung der Versammlungsfreiheit kritisieren darf.
Denn das ist der Kern, der Wesensgehalt der Meinungsfreiheit, den Regierenden, der Polizei, dem KVR auch widersprechen zu können und zu dürfen!
Also kritisieren wir verschiedene Auflagen und Aktionen der Polizei oder des KVR anlässlich der größten regelmäßig stattfindenden Friedensdemonstration in Deutschland, der Anti-SIKO-Demonstration hier in München.
Das Recht dazu verteidige ich hier, und klage die Absurdität an, für jede, ob reale oder konstruierte Rechtsverletzung jedes einzelnen Demonstrationsteilnehmers verantwortlich gemacht zu werden.
Wenn das letztendlich geltendes Recht würde, bedeutet das für jeden Versammlungsleiter oder -leiterin persönliche Risiken und Haftungen übernehmen zu müssen. Das wiederum könnte zur Folge haben, dass die Eine oder der Andere davor zurückschrecken könnte von seinem/ihrem Versammlungsrecht Gebrauch zu machen oder vor der Wahl zu stehen, eine Art von Hilfspolizist_in zu sein.
Wir sind zum Glück oder besser durch Generationen von Kämpfen über einen Wilhelminischen Obrigkeitsstaat hinaus und erheben den Anspruch in einem System zu leben in dem Meinungsfreiheit und Demokratie herrschen.
Damit hat sich der Kreis geschlossen, und wir sind wieder beim Grundrecht auf freie Meinungsäußerung angekommen, dass meine Genoss_innen und ich hier verteidigen.
Ich bin nicht ohne Hoffnung. dass sich dieser Kampf lohnt.
Und deshalb werde ich und viele andere immer wider auf die Straße gehen und demonstrieren, ob für Frieden und Abrüstung oder gegen Rassisten oder eben für Demokratie.
Am 16. April 2008 findet vor dem Amtsgericht München der Prozess gegen den Versammlungsleiter Jan T., der Internationalen Demonstration gegen die "Sicherheitskonferenz" 2007, statt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte im Februar 2007 nicht genug unternommen, um Auflagenverstöße wie das Mitführen von Seitentransparenten und angeblich "themenfremde" Redebeiträge zu unterbinden.
Im Srafbefehl war eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen a 30 Euro verhängt worden.
"Der Versammlungsleitung wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, einen Verstoß gegen die Auflage, Seitentransparente zu tragen und Lautsprecher nur für Ansprachen und Darbietungen, die im Zusammenhang mit dem Versammlungsthema stehen sowie für Ordnungsdurchsagen zu nutzen, nicht verhindert zu haben. Hierdurch soll sie selbst gegen eine Auflage des Bescheides verstoßen haben. -Strafbar als Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemäß §§ 25 Nr. 2, 15 Abs. 1 VersG." (aus der Anklageschrift)
ZEIT: Mittwoch, 16. April 2008, 9:00 Uhr
ORT: Justizgebäude Nympenburger Str. 16, München
Sitzungssaal: A 127
Aktuell danach:
Dieser Prozess gab einen glatten Freispruch - "Die Kosten trägt die Staatskasse".
Die Prozesse sind skandalöse Schikanen der Behörden - auch im ersten Prozess ist ein Freispruch fällig, noch geht der Stress weiter:
Dies ist bereits der 2. Prozess gegen die Versammlungsleitung der SIKO 07. Am 12. Februar 2008 fand vor dem Amtsgericht München der Prozess gegen die 2. Versammlungsleiterin, Babette M., statt. Das Amtsgericht verurteilte die Angeklagte zu 40 Tagessätzen a 40 Euro.
Gegen dieses Urteil, das als Präzedenzfall (Musterfall) richtungweisend wäre, wurde umgehend Berufung eingelegt. Ein langwieriger Gang durch die gerichtlichen Instanzen steht nun bevor. Dies wird natürlich auch mit erheblichen Kosten, sowohl für die Prozessführung, als auch für die Öffentlichkeitsarbeit, verbunden sein. Deshalb bitten wir Euch um Spenden auf folgendes Konto:
Martin Löwenberg
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BLZ: 700 100 80
Postbank München
Kennwort: Prozesse SIKO 07
München, 7. April 2008
AKTIONSBÜNDNIS GEGEN DIE NATO-"SICHERHEITSKONFERENZ"
2. Prozess gegen die SIKO-Versammlungsleitung 2007
Am 16. April 2008 fand vor dem Amtsgericht München der Prozess gegen den Versammlungsleiter Jan T., der Internationalen Demonstration gegen die "Sicherheitskonferenz" (SIKO) 2007, statt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte im Februar 2007 nicht genug unternommen, um Auflagenverstöße wie das Mitführen von Seitentransparenten und angeblich "themenfremde" Redebeiträge zu unterbinden. Im Strafbefehl war eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen a 30 Euro verhängt worden.
Die Atmosphäre im Gerichtssaal war diesmal weitaus entspannter
als bei dem Prozess vor 2 Monaten, der gegen die stellvertretende Versammlungsleiterin Babette M. geführt wurde. Der Sitzungssaal war ähnlich überfüllt wie beim letzten Mal, jedoch hatte Amtsrichter Gerok keine Probleme damit, dass einige Zuhörer_innen sogar auf der Pressebank Platz nahmen. Amtsrichter Müller hingegen hatte im Februar den Leuten, die keinen Sitzplatz mehr ergattert hatten, sogar angedroht, sie raus werfen zu lassen falls sie nicht sofort den Saal verlassen. Erfreulich war auch, dass einige Vertreter_innen von ver.di dem Prozess beiwohnten.
Jan T. gab zu Beginn des Prozesses eine politische Erklärung ab, zur Sache äußerte er sich nicht.
Richter Gerok betonte während der Verhandlung mehrmals, dass er die Vorwürfe gegen den Angeklagten nicht politisch werten wird. Fakt für uns ist nach wie vor, dass die Prozesse gegen die SIKO-Versammlungsleitung 2007 eindeutig einen politischen Hintergrund haben. Bevor mit der Beweisaufnahme begonnen wurde bot der Richter dem Angeklagten an, dass Verfahren nach § 153a einzustellen. Dies wurde natürlich abgelehnt und die Verteidigerin, Juliane Scheer, machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass ansonsten jedes Jahr nach den Demonstrationen gegen die SIKO mit ähnlichen Verfahren zu rechnen sei und die Versammlungsleiter_innen jedes Mal mit einem Fuß im Gefängnis stehen würden.
Als einziger Zeuge war wieder Kriminalhauptkommissar (KHK) Müller, der 2007 Verbindungsbeamter zwischen Versammlungsleitung und Einsatzführung der Polizei war, geladen. Da Müller jedoch fast während der gesamten Demonstration die stellvertretende Versammlungsleiterin begleitet hatte, konnte er keine konkreten Aussagen darüber tätigen, ob Jan T. überhaupt über die so genannten Auflagenverstöße informiert war. Er mutmaßte lediglich, dass der Angeklagte über Funk mitbekommen haben müsste was sich weiter hinten im Demonstrationszug abgespielt hatte. Dies war selbst der Staatsanwältin zu dürftig und sie beantragte deshalb den Angeklagten freizusprechen.
Die Verkündigung des Freispruches durch Richter Gerok war somit nur noch eine juristische Formalität. Rechtsanwältin Scheer wies in ihrem Schlusswort noch darauf hin, dass ihrer Meinung nach, die damals erlassenen Auflagen nicht strafbewehrt seien. Sprich wenn eine Sache nicht strafbar ist, kann sich deshalb auch niemand strafbar gemacht haben. Abschließend wies Jan T. auf das Berufungsverfahren seiner Genossin Babette M. hin und erklärte sich unmissverständlich mit ihr solidarisch. "Versammlungsleiter_innen dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht verknackt werden", so der Freigesprochene.
Dieser Freispruch ist natürlich zu begrüßen, aber es gibt keinen Grund in Jubelstürme auszubrechen, denn die bayerische Justiz wird ihren Verurteilungswillen jetzt auf den anderen Prozess richten. Nochmal zur Erinnerung: Am 12. Februar 2008 fand vor dem Amtsgericht München der Prozess gegen die 2. Versammlungsleiterin, Babette M., statt. Das Amtsgericht verurteilte die Angeklagte zu 40 Tagessätzen a 40 Euro.
Gegen dieses Urteil, das als Präzedenzfall (Musterfall) richtungweisend wäre, wurde umgehend Berufung eingelegt. Ein langwieriger Gang durch die gerichtlichen Instanzen steht nun bevor. Dies wird natürlich auch mit erheblichen Kosten, sowohl für die Prozessführung, als auch für die Öffentlichkeitsarbeit, verbunden sein. Deshalb bitten wir Euch um Spenden auf folgendes Konto:
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Postbank München
Kennwort: Prozesse SIKO 07
München, 17. April 2008
AKTIONSBÜNDNIS GEGEN DIE NATO-"SICHERHEITSKONFERENZ"
Bekanntlich fand diesen Mittwoch (9. Juli 2008) der Berufungsprozess beim Landgericht wg. der Versammlungsleitung zur Demonstration gegen die NATO-Sicherheitskonferenz vom 10. Februar 2007 statt.
In der ersten Instanz war B., stellvertretende Versammlungsleiterin, zu 40 Tagessätzen verurteilt worden, während der Versammlungsleiter J. in einem parallel laufenden Prozess gleich freigesprochen wurde.
Heute kam heraus: "Einstellung des Verfahrens". Die Gerichtskosten trägt die Staatskasse, B. allerdings ihre "eigenen", d.h. Anwaltskosten. Damit ist das Urteil der Erstinstanz vom Tisch, die Zumutungen der Polizei sind abgewehrt.
Der vorsitzende Richter (beim Landgericht mit zwei Schöffen) war deutlich um Sachlichkeit bemüht, im wohltuenden Kontrast zum ersten Verfahren, das eher einer Beschimpfung glich ...
Der Richter hatte sich allerdings dem Eindruck nach frühzeitig auf eine "Einstellung des Verfahrens" festgelegt und lieferte der Verteidigung (Angelika Lex) kompliziertere Paragraphendiskussionen. Er stellte zwar am Anfang klar, daß die Versammlungsleitung nicht an Stelle der Polizei handeln könne, wenn es um die Einhaltung der Auflagen geht, kam aber im Gegensatz zu dieser Erkenntnis dann doch nicht auf den eigentlich fälligen Freispruch.
In so einer Situation sind die Aussichten denkbar gering, einen Richter noch einmal umzustimmen, der eine Einstellung des Verfahrens ansteuert und dabei die Zustimmung des Staatsanwalts (!) vor Augen hat.
Die Versammlungsleiterin ist damit ausdrücklich weiterhin nicht vorbestraft, die Polizei hat kein Urteil das ihre Schikanen absegnen würde.
Es gibt aber auch kein Urteil, das als tatsächlicher Freispruch gegenüber der Polizei ein klares STOP zeigen würde. Demonstrationsveranstalter und -teilnehmer bleiben so oder so darauf angewiesen, weiter auf unbeirrte "Selbstbehauptung" zu setzen.
Es gab in einer Verhandlungpause eine kurze Beratung mit anwesenden Unterstützern von B.. Wenn sie die Verfahrenseinstellung nicht akzeptieren würde, wäre ein Instanzenweg von mehr als drei Jahren die wahrscheinliche Folge. Zur Zeit ist sowieso das Versammlungsrecht heftig politisch angegriffen. Es gibt andere Prozesse bei denen der erhebliche Kraftaufwand für diese Instanzen wichtiger wäre, und an vielen Stellen findet der politische und gerichtliche Streit jetzt statt und nicht erst am Ende eines Instanzenweges. So war es wohl Konsens, dieser Einstellung heute nicht zu widersprechen.
Info der SIKO-Prozessgruppe
Im Februar 2008 war die stv. Versammlungsleiterin der Demonstration gegen die NATO-Sicherheitskonferenz 2007, nach einem skandalösen Prozess (siehe Bericht auf sicherheitskonferenz.de), in erster Instanz zu einer Geldstrafe – 40 Tagessätze zu je 40 Euro - verurteilt worden.
Am 9. Juli fand nun vor dem Münchner Landgericht der Berufungsprozess gegen Babette statt.
Im Gegensatz zum Verfahren vor dem Amtsgericht äußerte sich die Angeklagte diesmal auch zur Sache. Ihre Anwältin, Angelika Lex, wäre ansonsten wieder nur auf die Aussagen des Polizeizeugen Müller und des gezeigten Polizei-Videos angewiesen gewesen.
Richter Denz machte bereits im Rahmen der Befragung des Zeugen deutlich, dass er eine andere Vorstellung über die Aufgaben einer Versammlungsleitung hat, als der damalige Verbindungsbeamte Müller. So stellte er z.B. die Frage: „Ist der/die Versammlungsleiter_in Vollzugsgehilfe der Polizei?“
Letztendlich war er von Müller's Aussagen nicht überzeugt, der viel zu oft keinen Kontakt zur Versammlungsleiterin hatte und keine konkreten Beweise bezüglich des Vorwurfes, sie hätte sich nicht um die Durchsetzung der Auflagen gekümmert, vorlegen konnte.
Wären sich Verteidigerin und Richter hinsichtlich der Bewertung, ob die Auflagen von 2007 dem Versammlungsrecht entsprechen oder nicht, einig gewesen, hätte es auch zu einem Freispruch kommen können.
Konkret ging es um das Verbot von Seitentransparenten. Laut Richter ist die Versammlungsleiterin für die Durchsetzung des Verbots verantwortlich, auch wenn Urteile existieren (vorgelegt von der Verteidigerin), die diese Auflage als unrechtmäßig bewerten. Juristisch gesehen muss die Unrechtmäßigkeit von Auflagen quasi nach der Demo geklärt bzw. eingeklagt werden und trotzdem während der Demo eingehalten werden.
Da der Richter selbst ja bereits die Frage gestellt hatte, ob Versammlungsleiter/innen Vollzugsgehilfen der Polizei sein sollen, wurde er von der Verteidigerin gefragt, was die Versammlungsleiterin denn nun gegen die Seitentransparente hätte tun sollen, öffentliche Durchsagen wurden schliesslich getätigt. Die Antwort lautete: Die Demo aufzulösen, da man die Auflagen nicht erfüllen kann, also "die Demo nicht im Griff hat".
So unterbreitete Richter Denz den Vorschlag das Verfahren nach §153 (2) einzustellen und räumte der beklagten Seite Zeit zum Beratschlagen ein.
Anwältin, Angeklagte und Einige aus dem Aktionsbündnis kamen gemeinsam zum Beschluss, das Angebot des Richters anzunehmen.
Wieder zurück im Gerichtssaal wurde das Verfahren dann auch formal eingestellt, die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse, für die Anwaltskosten muss jedoch die Angeklagte aufkommen. Also, wer ein paar Euro übrig hat sollte spenden, denn sie stand nur stellvertretend für uns alle vor Gericht.
Spendenkonto:
Martin Löwenberg
Kto.-Nr. 28 26 48 02
BLZ: 700 100 80
Postbank München
Kennwort: Prozess SIKO 07
PS: Eine politische Bewertung des Prozesses wird im Rahmen des nächsten Treffens des Aktionsbündnisses gegen die NATO-Sicherheitskonferenz stattfinden.
die SIKO-Prozessgruppe
Am 9.7. fand am Nachmittag ein weiterer Prozess im Zusammenhang mit der Anti-Siko-Demo 2007 statt.
Es ging um "Vermummung durch Seitentransparent". Es handelte sich um eine auswärtige Frau, die mit anderen den Lautsprecherwagen mit einem Seitentransparent 'geschützt' hatte. Eine Zivi-Frau hatte u.a sie wegen dieser Vermummung, die ganz gegen Ende der Demo in der Sonnenstraße stattgefunden haben soll, angezeigt. Sie war mit fünf anderen verfolgt und aus dem Bus geholt worden, aber nur sie bekam eine Anzeige - wie sie vermutete, wohl weil sie sich gegen die Abnahme von Fingerabdrücken gesträubt hatte.
Beim Amtsgerichtsprozess wurde ein kurzes Polizeivideo gezeigt, in dem die Demonstanten mit hochgezogem Transparent zu sehen waren. Der Amtsrichter hatte eine Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen, was sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft abgelehnt hatten.
Richter, Schöffen und Staatsanwalt beim Landgerichtsprozess waren die gleichen wie bei Babettes Prozess am Vormittag. Ich hat dort fast den Eindruck, daß der Richter sich schon auf den zweiten Prozess freute.
Während des Prozesses wurde zuerst die Zivi-Frau vernommen, die sich nur wenig an die Einzelheiten erinnern konnte. Dann wurde nicht das Video des ersten Prozesses rausgeholt, sondern der Richter meinte, er hätte ein viel schöneres, nämlich das vom Vormittag, auf dem genau das fragliche Seitentransparent ständig zu sehen war.
Nach der Vorführung versuchte der Anwalt der Beklagten, der gestresst war, weil zu spät gekommen war, ziemlich mühsam zu erklären, weshalb seine Mandantin sich nicht vermummt hatte. Als er fertig war, meinte der Staatsanwalt er könne das viel kürzer darlegen: Auf dem Video hätte man die Angeklagte wunderbar erkennen können (der Richter hatte auch jemand unter den Zuschauern erkannt) und die ganze Polizeimannschaft hätte mit der Demoleitung unmittelbar daneben gestanden. Also kann von Vermummung keine Rede sein und er plädiere auf Freispruch. Der wurde dann auch mit den besten Wünschen für die Angeklagte verkündet.
Peter