


Am 12. Februar fand vor dem Amtsgericht München der Prozess gegen die Versammlungsleiterin (Babette M.), der Internationalen Demonstration gegen die Kriegstagung 2007, statt.
Kurz vor Prozessbeginn wurde vor dem Gerichtsgebäude eine Kundgebung abgehalten.
Etwa 30 Leute brachten ihre Solidarität mit der Angeklagten lautstark zum Ausdruck. In 2 Redebeiträgen wurde deutlich gemacht, dass das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit, vor allem in Bayern, immer stärker beschnitten wird und dieser Prozess u.a. dazu benutzt werden soll, VersammlungsleiterInnen zukünftig als verlängerten Arm der Polizei zu missbrauchen.
"Der Versammlungsleitung wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, einen Verstoß gegen die Auflage, Seitentransparente zu tragen und Lautsprecher nur für Ansprachen und Darbietungen, die im Zusammenhang mit dem Versammlungsthema stehen sowie für Ordnungsdurchsagen zu nutzen, nicht verhindert zu haben. Hierdurch soll sie selbst gegen eine Auflage des Bescheides verstoßen haben." (Anklageschrift)
Da der Sitzungssaal - mit Absicht? - viel zu klein bemessen war mussten viele der potentiellen ZuhörerInnen draußen bleiben. Gleich zu Beginn der Verhandlung machte Amtsrichter Müller klar, wer hier der Chef im Saal ist. Den Leuten, die keinen Sitzplatz mehr ergattert hatten, drohte er unmissverständlich an, sie raus werfen zu lassen falls sie nicht sofort den Saal verlassen. Den Vorschlag in einen größeren Saal auszuweichen wies er, ohne eine weitere Diskussion zuzulassen, rüde von sich.
Nachdem Staatsanwalt Lutz die Anklage verlesen hatte und die sonstigen gerichtspezifischen Formalitäten abgehakt waren, setzte die Angeklagte an, eine politische Erklärung abzugeben. Der erste Satz war noch nicht über ihre Lippen gegangen, als Richter Müller ihr das Wort abschnitt. Hier könne man "nicht jeden Schmarrn" vortragen, geiferte er und "abseitige Erklärungen" hätten vor Gericht nichts verloren. Nach einem Disput mit der Verteidigerin, Angelika Lex, sah er sich jedoch gezwungen der Angeklagten wieder das Wort zu erteilen.
Babette M. machte in ihrer Prozesserklärung (im Anhang) deutlich, dass Protest und Widerstand gegen die so genannte Sicherheitskonferenz eindeutig legitim sind. Sie wies weiter darauf hin, dass es nicht Aufgabe der Versammlungsleitung sein kann, Polizeiaufgaben zu übernehmen. Ihre einzige Aussage zum juristischen Prozedere bestand darin, das sie mehrmals Ordnungsdurchsagen, bezüglich des Auflagenbescheides, vom Lautsprecherwagen getätigt habe.
Anschließend hatte der zweite Herr Müller seinen Auftritt. Namens gleich mit dem Richter, ob verwandt oder verschwägert wurde nicht geklärt, war Kriminalhauptkommissar (KHK) Müller 2007 Verbindungsbeamter zwischen Versammlungsleitung und Einsatzführung der Polizei. Er war als einziger Zeuge geladen und durfte das einzige Beweismittel, ein Video der Polizei von der Anti-SIKO-Demo 2007, süffisant kommentieren. Dies obwohl Rechtsanwältin Lex sich ausdrücklich dagegen verwehrt hatte. Richter Müller schmetterte diesen Einwand einfach ab. Bei der Vorführung des Videos waren die ZuhörerInnen zudem außen vor, akustisch war zwar Einiges mit zu bekommen, auf den Bildschirm hatten jedoch nur die Prozessbeteiligten Sicht. - Eine weitere Ausgrenzung der Öffentlichkeit an diesem Tage.
Das angeblich strafbare Verhalten der Angeklagten bestand laut KHK Müller u.a. darin, dass sie "halbherzige Durchsagen" gemacht habe, z.B. "Ich soll für die Polizei durchsagen, dass die Seitentransparente zu entfernen sind". Außerdem habe sie die "Haßtiraden gegen die Polizei", welche vom Lausprecher des Internationalistischen Blocks (IB) gekommen seien, nicht unterbunden. Die Moderation des IB-Lautis scheint ihm eh seit Jahren ein Dorn im Auge zu sein. Der Moderator sei bekannt als "Einpeitscher und Aufheizer", so Müller, auch die Moderatorin sei nicht besser. "No justice-no peace, fight the police;Verpißt Euch, Haut ab," habe sie gerufen. Dies seien keine "themenspezifische Äußerungen" und somit von Frau M. auch zu unterbinden gewesen. - Das die Ansagen der Moderation lediglich Reaktionen auf die Knüppel- und Gaseinsätze der Sondereinsatzkommandos gegen die DemonstrantInnen waren, wurde von ihm jedoch mit keinem Wort erwähnt
Als Realsatire zu werten war dann noch Müllers Versuch in die Psyche der
DemonstrantInnen vorzudringen indem er behauptete, auswärtige DemonstrationsteilnehmerInnen würden von der Versammlungsleitung instrumentalisiert. O-Ton Müller:"Arme Würstl von auswärts!" - Gewohnt als Befehlsempfänger zu funktionieren erscheint es ihm offensichtlich als logisch, dass Menschen nur fremdbestimmt handeln.
Nachdem KHK Müller vom Gericht entlassen wurde, forderte Staatsanwalt Lutz, die Angeklagte zu 50 Tagessätzen a 40 Euro zu verurteilen. Ansonsten war von diesem Herren nicht viel zu hören.
Rechtanwältin Lex ging in ihrem Plädoyer erstmal darauf ein, dass jedes Jahr zu SIKO-Zeiten massive Eingriffe der staatlichen Organe auf das Versammlungsrecht stattfinden. Sie wies weiter darauf hin, dass die Versammlungsleitung definitiv nicht als Hilfspolizist zu verstehen sei. "Sie hat weder rechtlich noch tatsächlich die Kompetenz polizeiliche Auflagen durchzusetzen," so Lex weiter, dafür seien die ca. 4000 PolizistInnen vor Ort zuständig. "Hätte die Angeklagte höchstpersönlich die Seitentransparente wegreißen sollen? Hätte sie 7000 Rucksäcke durchsuchen sollen, um zu verhindern, dass womöglich eine Glasflasche geworfen wird?" karikierte sie die lebensfremden Ansichten des Gerichts. Abschließend erklärte Frau Lex, unter Zitierung von Passagen des Versammlungsgesetzes, dass sich ihre Mandantin in keinster Weise strafbar gemacht habe und forderte einen Freispruch.
Bereits zu Beginn der Verhandlung, spätestens nachdem Babette M. auf ihrer Erklärung beharrte, war für alle ZuhörerInnen greifbar, dass von dem Richter nichts Gutes zu erwarten war. Für seine Überlegungen, vor Verkündigung des Urteils, benötigte er deshalb auch nur einige Minuten: 40 Tagessätze a 40 Euro. Die Begründung seines Urteilsspruchs kann nur als skandalös bezeichnet werden. Die Angeklagte habe durch ihre Körpersprache in der Verhandlung, ähnlich wie auf der Demonstration 2007, eine "unangenehme und hetzerische" Stimmung ausgestrahlt. Einen Seitenhieb auf den Moderator des IB-Lautis konnte er sich auch nicht verkneifen. Dieser hätte "Menschenverachtende Haßtiraden" abgelassen, so Müller.
Der Unmut über Müllers niveaulose Äußerungen führten im Zuhörerraum zu deutlichen Unmutsäußerungen während des Urteilsspruchs und einer Überreaktion des Amtsrichters. Justizbeamte marschierten auf, um die 2 "Störenfriede" zu entfernen, außerdem wurden Beide mit einem Ordnungsgeld von 30 Euro, alternativ 1 Tag Haft, ab gestraft.
Es war bereits im Vorfeld klar, dass dies kein "normaler" Prozess werden wird, sondern von staatlicher Seite als Vehikel missbraucht werden soll, Grundrechte wie Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit weiterhin abzubauen. Eine ausführlichere politische Einschätzung
und ein weiterer solidarischer und praktischer Umgang mit diesem Präzedenzfall bedarf noch einer intensiven Auseinandersetzung.
Nur soviel, es wurde bereits Widerspruch gegen dieses Urteil eingelegt. Wir werden Euch weiter auf dem Laufenden halten, wir bedanken uns für die breite Solidarität und hoffen auf Eure weitere Unterstützung.
Auf der Anklagebank saß nur Eine, doch gemeint sind wir ALLE!
Wir dürfen nicht zulassen, dass sich die staatlichen Organe durchsetzen! Ein langwieriger Gang durch die gerichtlichen Instanzen, verbunden mit erheblichen Anwalts- und
Prozesskosten, liegt vor uns. Auf der Anklagebank sitzt zwar weiterhin Babette, der staatliche Angriff richtet sich jedoch gegen uns alle. Diesen gemeinsam abzuwehren, sowohl auf juristischer wie auf politischer Ebene, kostet natürlich auch viel Geld, deshalb bitten wir Euch um Spenden auf folgendes Konto:
Martin Löwenberg
Kto.-Nr. 28 26 48 02
BLZ: 700 100 80
Postbank München
Kennwort: Prozess SIKO 07
München, 13. Februar 2008
AKTIONSBÜNDNIS GEGEN DIE NATO-"SICHERHEITSKONFERENZ"