SIKO Gegenaktionen München

Prozesserklärung vom 16.4.2008

Prozesserklärung Jan T.

Ich möchte mit einer rhetorischen Frage beginnen.

Um was geht es eigentlich hier und heute?

Es geht um nichts Geringeres als das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit.

Ich möchte wirklich nicht den Eindruck erwecken hier dozieren zu wollen. Ich weiß, dass sie Herr Richter besser darüber Bescheid wissen als ich. Trotzdem halte ich es für wichtig über die Tragweite dieses Prozesses ein wenig nachzudenken.

Deswegen zwei Zitate aus dem Grundgesetz.:

Artikel 8 des Grundgesetzes zum Thema Versammlungsfreiheit
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Artikel 19 zur Einschränkung von Grundrechten (Rechtsweg)
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

So weit, so gut. Es steht nichts im Grundgesetz, dass die geäußerte Meinung mit der der Polizei oder der Staatsanwaltschaft übereinstimmen oder diesen auch nur zusagen muss.

Oder das man keine Einschränkung der Versammlungsfreiheit kritisieren darf.
Denn das ist der Kern, der Wesensgehalt der Meinungsfreiheit, den Regierenden, der Polizei, dem KVR auch widersprechen zu können und zu dürfen!

Also kritisieren wir verschiedene Auflagen und Aktionen der Polizei oder des KVR anlässlich der größten regelmäßig stattfindenden Friedensdemonstration in Deutschland, der Anti-SIKO-Demonstration hier in München.

Das Recht dazu verteidige ich hier, und klage die Absurdität an, für jede, ob reale oder konstruierte Rechtsverletzung jedes einzelnen Demonstrationsteilnehmers verantwortlich gemacht zu werden.

Wenn das letztendlich geltendes Recht würde, bedeutet das für jeden Versammlungsleiter oder -leiterin persönliche Risiken und Haftungen übernehmen zu müssen. Das wiederum könnte zur Folge haben, dass die Eine oder der Andere davor zurückschrecken könnte von seinem/ihrem Versammlungsrecht Gebrauch zu machen oder vor der Wahl zu stehen, eine Art von Hilfspolizist_in zu sein.

Wir sind zum Glück oder besser durch Generationen von Kämpfen über einen Wilhelminischen Obrigkeitsstaat hinaus und erheben den Anspruch in einem System zu leben in dem Meinungsfreiheit und Demokratie herrschen.

Damit hat sich der Kreis geschlossen, und wir sind wieder beim Grundrecht auf freie Meinungsäußerung angekommen, dass meine Genoss_innen und ich hier verteidigen.

Ich bin nicht ohne Hoffnung. dass sich dieser Kampf lohnt.

Und deshalb werde ich und viele andere immer wider auf die Straße gehen und demonstrieren, ob für Frieden und Abrüstung oder gegen Rassisten oder eben für Demokratie.