SPENDENAUFRUF
wegen Prozess gegen die SIKO-Versammlungsleitung 2007
Am 12. Februar 2008 fand vor dem Amtsgericht München der Prozess gegen die Versammlungsleiterin, der Internationalen Demonstration gegen die "Sicherheitskonferenz" 2007, statt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte die Angeklagte im Februar 2007 nicht genug unternommen, um Auflagenverstöße wie das Mitführen von Seitentransparenten und angeblich "themenfremde" Redebeiträge zu unterbinden. Dieser Vorgabe der Staatsanwaltschaft folgte das Amtsgericht und verurteilte die Angeklagte zu 40 Tagessätzen a 40 Euro.
Gegen dieses Urteil, das als Präzedenzfall (Musterfall) richtungweisend wäre, wurde umgehend Berufung eingelegt. Ein langwieriger Gang durch die gerichtlichen Instanzen steht nun bevor.
Dies wird natürlich auch mit erheblichen Kosten, sowohl für die Prozessführung, als auch für die Öffentlichkeitsarbeit, verbunden sein. Deshalb bitten wir Euch um Spenden auf folgendes Konto:
Martin Löwenberg
Kto.-Nr. 28 26 48 02
BLZ: 700 100 80
Postbank München
Kennwort: Prozess SIKO 07
ZUM PROZESS
"Der Versammlungsleitung wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, einen Verstoß gegen die Auflage, Seitentransparente zu tragen und Lautsprecher nur für Ansprachen und Darbietungen, die im Zusammenhang mit dem Versammlungsthema stehen sowie für Ordnungsdurchsagen zu nutzen, nicht verhindert zu haben. Hierdurch soll sie selbst gegen eine Auflage des Bescheides verstoßen haben. -Strafbar als Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemäß §§ 25 Nr. 2, 15 Abs. 1 VersG. "
(aus der Anklageschrift)
Bereits im Vorfeld zeichnete sich ab, dass die staatliche Seite einen "politischen" Prozess zu führen gedenkt. Ziel von Justizbehörden und Politik ist, einen massiven Abbau von Grundrechten wie Versammlungs- und Meinungsfreiheit durchzusetzen. Es geht darum, die Verantwortlichkeiten von Versammlungsleiter_innen zukünftig unzulässig zu erweitern; sie als verlängerten Arm der Polizei zu missbrauchen. - Hier soll ein Präzedenzfall geschaffen werden!
Es war deshalb nicht überraschend, dass die Angeklagte in erster Instanz zu 40 Tagessätzen a 40 Euro verurteilt wurde. Die Begründung des Urteilsspruchs kann dagegen nur als skandalös bezeichnet werden. Die Angeklagte habe durch ihre Körpersprache in der Verhandlung, ähnlich wie auf der Demonstration 2007, eine "unangenehme und hetzerische" Stimmung ausgestrahlt, so Richter Müller.
Für Auflagenverstöße Einzelner unter Tausenden Demonstrant_innen sei ihre Mandantin nicht verantwortlich, so hatte sich Verteidigerin Angela Lex zuvor in ihrem Plädoyer geäußert. "Eine Verurteilung des Verhaltens meiner Mandantin ist daher unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gegeben und deshalb ist sie freizusprechen", fügte die Anwältin hinzu. Wir gehen davon aus, dass das Urteil des Amtsgerichtes, welches einer Rechtsbeugung gleichkommt, von einer der höheren gerichtlichen Instanzen einkassiert wird und es zu einem Freispruch kommen wird.
Deshalb wurde gegen dieses Urteil auch umgehend Berufung eingelegt, denn eine rechtskräftige Verurteilung hätte auf jeden Fall Präzedenzwirkung. Kein Mensch würde sich mehr bereit erklären die Versammlungsleitung zu übernehmen, wenn er/sie Anzeigen nur noch umgehen kann, indem er/sie sich zum Büttel der Polizei macht. - Dies werden wir unter keinen Umständen zulassen!
Diesen staatlichen Angriff auf elementare Grundrechte können wir nur gemeinsam und solidarisch abwehren - sowohl auf juristischer wie auf politischer Ebene - denn:
"AUF DER ANKLAGEBANK SAß NUR EINE, DOCH GEMEINT SIND WIR ALLE!"
München, 22. Februar 2008
AKTIONSBÜNDNIS GEGEN DIE NATO-"SICHERHEITSKONFERENZ"
PS: Nähere Informationen zum Prozess: Bericht und Prozesserklärung.