SIKO Gegenaktionen München

Vernetzung

Prozesserklärung Jan T.

Ich möchte mit einer rhetorischen Frage beginnen.

Um was geht es eigentlich hier und heute?

Es geht um nichts Geringeres als das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit.

Ich möchte wirklich nicht den Eindruck erwecken hier dozieren zu wollen. Ich weiß, dass sie Herr Richter besser darüber Bescheid wissen als ich. Trotzdem halte ich es für wichtig über die Tragweite dieses Prozesses ein wenig nachzudenken.

Deswegen zwei Zitate aus dem Grundgesetz.:

2. Prozess gegen die SIKO-Versammlungsleitung 2007

Am 16. April 2008 fand vor dem Amtsgericht München der Prozess gegen den Versammlungsleiter Jan T., der Internationalen Demonstration gegen die "Sicherheitskonferenz" (SIKO) 2007, statt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte im Februar 2007 nicht genug unternommen, um Auflagenverstöße wie das Mitführen von Seitentransparenten und angeblich "themenfremde" Redebeiträge zu unterbinden. Im Strafbefehl war eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen a 30 Euro verhängt worden.

Die Atmosphäre im Gerichtssaal war diesmal weitaus entspannter

Aktionstag „Für das Recht auf Versammlungsfreiheit“

Zeit: 
26.04.2008 - 00:00 bis 23:45

Rettet die Versammlungsfreiheit

Die CSU-Staatsregierung will das Versammlungsrecht umkrempeln - faktisch wie eine Abschaffung.

Ein Bündnis auf Initiative von ver.di wehrt sich, unter anderem mit einem Aktionstag mit Infoständen in der ganzen Stadt.

SIKO 07: 2. Prozess gegen Versammlungsleitung

AKTIONSBÜNDNIS GEGEN DIE NATO-SICHERHEITSKONFERENZ
c/o Friedensbüro, Isabellastr. 6, 80798 München

Einladung zur Prozessbeobachtung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir Sie ein, den 2. Prozess gegen die Versammlungsleitung der
Demonstration gegen die NATO-Sicherheitskonferenz 2007 zu beobachten:

Mittwoch, 16. April 2008, 9:00 Uhr

Justizgebäude Nymphenburger Str. 16 in München

Sitzungssaal: A 127

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte der 1. Versammlungsleiter, Jan
T., im Februar 2007 nicht genug unternommen, um Auflagenverstöße wie das
Mitführen von Seitentransparenten und angeblich "themenfremde" Redebeiträge
zu unterbinden. Im Strafbefehl war eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen a 30
Euro verhängt worden.

Dies ist bereits der 2. Prozess gegen die Versammlungsleitung der SIKO 07. Am
12. Februar 2008 fand vor dem Amtsgericht München der Prozess gegen die 2.
Versammlungsleiterin, Babette M., statt. Das Amtsgericht verurteilte die
Angeklagte zu 40 Tagessätzen a 40 Euro.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. des Aktionsbündnisses München, 14. April 2008
Manfred Mularzyk

2. Prozess gegen die Versammlungsleitung

Am 16. April 2008 findet vor dem Amtsgericht München der Prozess gegen den Versammlungsleiter Jan T., der Internationalen Demonstration gegen die "Sicherheitskonferenz" 2007, statt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte im Februar 2007 nicht genug unternommen, um Auflagenverstöße wie das Mitführen von Seitentransparenten und angeblich "themenfremde" Redebeiträge zu unterbinden.

Im Srafbefehl war eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen a 30 Euro verhängt worden.

"Der Versammlungsleitung wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, einen Verstoß gegen die Auflage, Seitentransparente zu tragen und Lautsprecher nur für Ansprachen und Darbietungen, die im Zusammenhang mit dem Versammlungsthema stehen sowie für Ordnungsdurchsagen zu nutzen, nicht verhindert zu haben. Hierdurch soll sie selbst gegen eine Auflage des Bescheides verstoßen haben. -Strafbar als Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemäß §§ 25 Nr. 2, 15 Abs. 1 VersG." (aus der Anklageschrift)

ZEIT: Mittwoch, 16. April 2008, 9:00 Uhr
ORT: Justizgebäude Nympenburger Str. 16, München
Sitzungssaal: A 127

Aktuell danach:
Dieser Prozess gab einen glatten Freispruch - "Die Kosten trägt die Staatskasse".
Die Prozesse sind skandalöse Schikanen der Behörden - auch im ersten Prozess ist ein Freispruch fällig, noch geht der Stress weiter:


Dies ist bereits der 2. Prozess gegen die Versammlungsleitung der SIKO 07. Am 12. Februar 2008 fand vor dem Amtsgericht München der Prozess gegen die 2. Versammlungsleiterin, Babette M., statt. Das Amtsgericht verurteilte die Angeklagte zu 40 Tagessätzen a 40 Euro.

Gegen dieses Urteil, das als Präzedenzfall (Musterfall) richtungweisend wäre, wurde umgehend Berufung eingelegt. Ein langwieriger Gang durch die gerichtlichen Instanzen steht nun bevor. Dies wird natürlich auch mit erheblichen Kosten, sowohl für die Prozessführung, als auch für die Öffentlichkeitsarbeit, verbunden sein. Deshalb bitten wir Euch um Spenden auf folgendes Konto:

Martin Löwenberg
Kto.-Nr. 28 26 48 02
BLZ: 700 100 80
Postbank München
Kennwort: Prozesse SIKO 07


München, 7. April 2008

AKTIONSBÜNDNIS GEGEN DIE NATO-"SICHERHEITSKONFERENZ"

Rettet die Versammlungsfreiheit

Zeit: 
22.04.2008 - 18:00 bis 23.04.2008 - 17:45

Arbeitstreffen bei ver.di:

Rettet die Grundrechte ...

Dienstag 18 Uhr in der Kantine vom DGB-Haus ...

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