Verurteilung vom Tisch
Die Verurteilung ist vom Tisch - Berufung weitgehend erfolgreich.
Bekanntlich fand diesen Mittwoch (9. Juli 2008) der Berufungsprozess beim Landgericht wg. der Versammlungsleitung zur Demonstration gegen die NATO-Sicherheitskonferenz vom 10. Februar 2007 statt.
In der ersten Instanz war B., stellvertretende Versammlungsleiterin, zu 40 Tagessätzen verurteilt worden, während der Versammlungsleiter J. in einem parallel laufenden Prozess gleich freigesprochen wurde.
Heute kam heraus: "Einstellung des Verfahrens". Die Gerichtskosten trägt die Staatskasse, B. allerdings ihre "eigenen", d.h. Anwaltskosten. Damit ist das Urteil der Erstinstanz vom Tisch, die Zumutungen der Polizei sind abgewehrt.
Der vorsitzende Richter (beim Landgericht mit zwei Schöffen) war deutlich um Sachlichkeit bemüht, im wohltuenden Kontrast zum ersten Verfahren, das eher einer Beschimpfung glich ...
Der Richter hatte sich allerdings dem Eindruck nach frühzeitig auf eine "Einstellung des Verfahrens" festgelegt und lieferte der Verteidigung (Angelika Lex) kompliziertere Paragraphendiskussionen. Er stellte zwar am Anfang klar, daß die Versammlungsleitung nicht an Stelle der Polizei handeln könne, wenn es um die Einhaltung der Auflagen geht, kam aber im Gegensatz zu dieser Erkenntnis dann doch nicht auf den eigentlich fälligen Freispruch.
In so einer Situation sind die Aussichten denkbar gering, einen Richter noch einmal umzustimmen, der eine Einstellung des Verfahrens ansteuert und dabei die Zustimmung des Staatsanwalts (!) vor Augen hat.
Die Versammlungsleiterin ist damit ausdrücklich weiterhin nicht vorbestraft, die Polizei hat kein Urteil das ihre Schikanen absegnen würde.
Es gibt aber auch kein Urteil, das als tatsächlicher Freispruch gegenüber der Polizei ein klares STOP zeigen würde. Demonstrationsveranstalter und -teilnehmer bleiben so oder so darauf angewiesen, weiter auf unbeirrte "Selbstbehauptung" zu setzen.
Es gab in einer Verhandlungpause eine kurze Beratung mit anwesenden Unterstützern von B.. Wenn sie die Verfahrenseinstellung nicht akzeptieren würde, wäre ein Instanzenweg von mehr als drei Jahren die wahrscheinliche Folge. Zur Zeit ist sowieso das Versammlungsrecht heftig politisch angegriffen. Es gibt andere Prozesse bei denen der erhebliche Kraftaufwand für diese Instanzen wichtiger wäre, und an vielen Stellen findet der politische und gerichtliche Streit jetzt statt und nicht erst am Ende eines Instanzenweges. So war es wohl Konsens, dieser Einstellung heute nicht zu widersprechen.