SIKO Gegenaktionen München

Weiterer Prozess zu 2007 - Freispruch

Am 9.7. fand am Nachmittag ein weiterer Prozess im Zusammenhang mit der Anti-Siko-Demo 2007 statt.

Es ging um "Vermummung durch Seitentransparent". Es handelte sich um eine auswärtige Frau, die mit anderen den Lautsprecherwagen mit einem Seitentransparent 'geschützt' hatte. Eine Zivi-Frau hatte u.a sie wegen dieser Vermummung, die ganz gegen Ende der Demo in der Sonnenstraße stattgefunden haben soll, angezeigt. Sie war mit fünf anderen verfolgt und aus dem Bus geholt worden, aber nur sie bekam eine Anzeige - wie sie vermutete, wohl weil sie sich gegen die Abnahme von Fingerabdrücken gesträubt hatte.
Beim Amtsgerichtsprozess wurde ein kurzes Polizeivideo gezeigt, in dem die Demonstanten mit hochgezogem Transparent zu sehen waren. Der Amtsrichter hatte eine Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen, was sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft abgelehnt hatten.

Richter, Schöffen und Staatsanwalt beim Landgerichtsprozess waren die gleichen wie bei Babettes Prozess am Vormittag. Ich hat dort fast den Eindruck, daß der Richter sich schon auf den zweiten Prozess freute.
Während des Prozesses wurde zuerst die Zivi-Frau vernommen, die sich nur wenig an die Einzelheiten erinnern konnte. Dann wurde nicht das Video des ersten Prozesses rausgeholt, sondern der Richter meinte, er hätte ein viel schöneres, nämlich das vom Vormittag, auf dem genau das fragliche Seitentransparent ständig zu sehen war.

Nach der Vorführung versuchte der Anwalt der Beklagten, der gestresst war, weil zu spät gekommen war, ziemlich mühsam zu erklären, weshalb seine Mandantin sich nicht vermummt hatte. Als er fertig war, meinte der Staatsanwalt er könne das viel kürzer darlegen: Auf dem Video hätte man die Angeklagte wunderbar erkennen können (der Richter hatte auch jemand unter den Zuschauern erkannt) und die ganze Polizeimannschaft hätte mit der Demoleitung unmittelbar daneben gestanden. Also kann von Vermummung keine Rede sein und er plädiere auf Freispruch. Der wurde dann auch mit den besten Wünschen für die Angeklagte verkündet.

Peter

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