SIKO Gegenaktionen München

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Ein Teil der Aktiven hat tatsächlich den Sommer über im kleineren Kreis weiterdiskutiert. Aber nun ... die Vorbereitungen für 2009 sind angelaufen!

Früher als in den letzten Jahren, und nicht zuletzt angeregt durch die vielen Aktivitäten zum kommenden NATO-Jubiläum.

So ist es ausgemachte Sache - die Aktivitäten gegen die NATO-Sicherheitskonferenz sind Bestandteil der Protestkampagne zum NATO-60-Jubiläum in Straßburg und Kehl Anfang April 2009.

Die kommende NATO-Sicherheitskonferenz in München läuft 6. - 8. Februar 2009, und wir werden da sein.

... wartet, da sollte noch mehr kommen ... erst mal so:

Info der SIKO-Prozessgruppe

Im Februar 2008 war die stv. Versammlungsleiterin der Demonstration gegen die NATO-Sicherheitskonferenz 2007, nach einem skandalösen Prozess (siehe Bericht auf sicherheitskonferenz.de), in erster Instanz zu einer Geldstrafe – 40 Tagessätze zu je 40 Euro - verurteilt worden.

Am 9. Juli fand nun vor dem Münchner Landgericht der Berufungsprozess gegen Babette statt.

Stichworte: 

Die Verurteilung ist vom Tisch - Berufung weitgehend erfolgreich.



Bekanntlich fand diesen Mittwoch (9. Juli 2008) der Berufungsprozess beim Landgericht wg. der Versammlungsleitung zur Demonstration gegen die NATO-Sicherheitskonferenz vom 10. Februar 2007 statt.

In der ersten Instanz war B., stellvertretende Versammlungsleiterin, zu 40 Tagessätzen verurteilt worden, während der Versammlungsleiter J. in einem parallel laufenden Prozess gleich freigesprochen wurde.

Heute kam heraus: "Einstellung des Verfahrens". Die Gerichtskosten trägt die Staatskasse, B. allerdings ihre "eigenen", d.h. Anwaltskosten. Damit ist das Urteil der Erstinstanz vom Tisch, die Zumutungen der Polizei sind abgewehrt.

Stichworte: 

2. Prozess gegen die SIKO-Versammlungsleitung 2007

Am 16. April 2008 fand vor dem Amtsgericht München der Prozess gegen den Versammlungsleiter Jan T., der Internationalen Demonstration gegen die "Sicherheitskonferenz" (SIKO) 2007, statt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte im Februar 2007 nicht genug unternommen, um Auflagenverstöße wie das Mitführen von Seitentransparenten und angeblich "themenfremde" Redebeiträge zu unterbinden. Im Strafbefehl war eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen a 30 Euro verhängt worden.

Die Atmosphäre im Gerichtssaal war diesmal weitaus entspannter

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