Liebe Freundinnen und Freunde der Freiheit, der Grund- und Menschrechte!
Ich spreche hier als Mitglied des RAV und danke den Veranstaltern dafür, daß uns, den Anwältinnen und Anwälten, die wir uns aktiv für den Erhalt der Demokratie, der Menschenrechte und der Freiheiten einsetzen, Gelegenheit gegeben wird, heute aus unserer Sicht ein paar Anmerkungen zur Problematik polizeilicher Repression – nicht nur bei Demonstrationen - zu machen.
Meine Fragen lauten:
Heißt es heute wieder einmal „Null Toleranz“ für die Versammlungsfreiheit?
Werden Grundrechte in Deutschland wieder einmal durch die Polizei verletzt??
Die beste Antwort, wie es eigentlich anders sein soll, gibt – wie soft von der Polizei missachtet - das BVerfG in seiner Brockdorf-Entscheidung bereits aus dem Jahre 1985. Ich zitiere:
„Wer damit rechnet, dass etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und dass ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art 8, 9 GG) verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist.“ Zitat Ende.
Vor über 24 Jahren, am 15. Dezember 1983, gab das Bundesverfassungsgericht der Politik diesen Satz als unabdingbare, bis heute gültige Leitlinie auf.
Und wie halten sich die Sicherheitsbehörden bis heute daran?
Nur ein Beispiel aus der jüngsten Zeit - der Befund über die letzte Demo in Hamburg am 15. Dezember 2007 zeigt:
Auf ca. 3.000 Demonstranten kamen 2.500 Polizisten.
Zum Auftakt und während des Versuchs, der angemeldeten Route zu folgen, filmten alle 30 Meter Beamte mit der Videokamera.
Die Demonstrationsmenge war ab dem Auftakt am Kulturzentrum der „Roten Flora“ von einer erdrückenden Macht grün und schwarz martialisch ausgerüsteter Polizei eingekesselt.
Und dies, obwohl nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts der so genannte Polizeikessel gegen das Grundgesetz verstößt!
Letztes Jahr hier in München kamen auf ca. 3.000 friedliche Demonstrantinnen und Demonstranten ca. 3.500 martialisch aufgerüstete, zum Teil vermummte, keine Namenschilder tragende Polizeibeamte. Dieses Wochenende dürfte das Zahlenverhältnis nicht viel anders sein.
Nicht die Demonstrationsteilnehmer, sondern der polizeiliche Einsatzleiter am Kessel gibt die Marschroute vor, bestimmt, ob und wann sich der Zug in Bewegung setzt, wer in den rechtswidrigen Kessel hinein- bzw. nicht wieder heraus darf. Das ist repressive Macht über ein Recht, das den Demonstranten, nicht aber den Polizisten zusteht. Macht, die von Gerichten immer wieder als unzulässig beurteilt wird, allerdings ohne praktische Konsequenzen, denn die Exekutive hält sich nicht an die Vorgaben der Judikative.
Statt einzuschränken, muss die Polizei die Ausübung der Grundrechte schützen!
Was passiert denn schon auf den Demonstrationen?
Die überwiegend sehr jungen Menschen wandten und wenden sich mit ihren Demonstrationen – zu Recht - immer wieder gegen die inzwischen allgegenwärtige polizeiliche und geheimdienstliche Überwachung und gegen eine sog. Politik der Sicherheit, die Grundrechte täglich missachtet.
Sie wenden sich – zu Recht - gegen die strafrechtliche Verfolgung linker politischer Opposition mit den Mitteln angeblicher Terrorabwehr und dem § 129 a StGB.
Das ist ihr gutes Recht. Gleichwohl werden sie von der Polizei massiv daran gehindert und eingeschüchtert.
Selbst vor Anwältinnen und Anwälten wird keine Rücksicht genommen: In Heiligendamm prügelten Polizisten auf einen meiner Kollegen ein, obwohl er mit einer gelben Signalweste mit dem Aufdruck „Legal Team“ – also „anwaltlicher Notdienst“ bekleidet war, als er einem Demonstranten, der soeben misshandelt wurde, zu Hilfe eilen wollte.
Anwältinnen und Anwälten wurde in Rostock in den Gefangenensammelstellen der Zugang zu den Gefangenen verwehrt.
Die Kooperation zwischen dem Anwaltlichen Notdienst, der im wesentlichen vom RAV zusammen mit den EA’s organisiert wurde, und den Verantwortlichen der Polizei wurde von letzterer trotz intensiver anwaltlicher Bemühungen beendet.
Stattdessen übernahm die Polizei faktisch in den Gesa’s das Hausrecht, obwohl diese dem Amtsgericht Rostock – und damit dessen Direktor – unterstellt waren. Die Justiz spielte dieses Machtspiel der Polizei mit und unterlag letztendlich der Exekutive – verkehrte Welt!
Und die Gefangenen wurden in Drahtkäfige gesperrt, wie Hühner in Käfighaltung, ohne Sichtschutz, mit ständigem Neonlicht, Toilettenbesuche mussten erbeten werden und konnten nur durch polizeiliche Aufsicht durchgeführt werden.
Von über 1.200 Ingewahrsamsnahmen blieben am Ende nicht einmal 100 vorläufig rechtmäßige übrig. 1.100 wurden von den Richtern sofort als rechtswidrig eingestuft und die Gefangenen sollten sofort freigelassen werden, was die Polizei aber nicht sofort umsetzte. Freiheitsberaubung im Amt?
Warum achten Polizei und Sicherheitsbehörden nicht Entscheidungen von Gerichten, die polizeiliche Maßnahmen immer wieder als das einstufen, was sie sehr häufig in diesem Zusammenhang sind? Nämlich rechtswidrig, nämlich verfassungswidrig?
Sei es etwa in Heiligendamm, als das BVerfG dieser polizeilichen Sicherheitspolitik ins Stammbuch schrieb, daß der Zaun und sämtliche polizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung von Demonstrationsrechten unmittelbar am Ort des Anstoßes, nämlich in unmittelbarer, direkter Nähe zum Konferenzort und nicht Kilometer weit weg, gegen das Grundgesetz verstoßen haben, also verfassungswidrig waren.
Sei es etwa der Bundesgerichtshof, der die Hausdurchsuchungen der Bundesanwaltschaft im Vorfeld des G-8-Gipfels ebenfalls als rechtswidrig bezeichnete, weil sie, die BA, dazu keine Zuständigkeit hatte. Die Generalbundesanwältin Harms, vorher immerhin Richterin am BGH, Spitzenjuristin, hätte nur in diejenigen Gesetze sehen müssen, die sie selbst anwendet, um erkennen zu können und zu müssen, daß sie rechtswidrig handelte.
Ich appelliere daher an die verantwortlichen Einsatzleiter:
Nehmen Sie endlich die Urteile der Gerichte zur Kenntnis!
Setzen Sie endlich deren Inhalte zum Schutz der Grundrechte um!
Befehlen Sie ihren Untergebenen: achtet die Rechte derjenigen, die ihre Grundrechte ausüben.
Es gibt also allen und immer wieder ausreichend Grund, so wie auch heute, hier auf dem Marienplatz, auf die Straße zu gehen:
Rasterfahndung,
großer Lauschangriff,
Luftsicherheitsgesetz,
Feindstrafrecht,
Terrorismushysterie,
zentrale Schülerdatei,
Anti-Terror-Datei;
Online-Durchsuchung
Bundestrojaner;
Relativierung der Unschuldsvermutung,
Telekommunikationsüberwachung,
BKA-Gesetzentwurf mit der fast unbegrenzten Befugnis zur präventiven heimlichen Ermittlung,
Zollfahndungsgesetz mit Einsatz als Polizeieinheit und Geheimdienstfunktion mit verdachtsunabhängiger Überwachung,
Leitlinien zur Zentralisierung von Polizei, Militär und Geheimdiensten,
Zentralisierung der Melderegister,
Zensus 2011.
Ist das noch Demokratie?
Ist das noch der Rahmen, in dem sich Grund- und Menschenrechte, die Freiheit entfalten können?
Die Wahrnehmung des Rechts auf freie Demonstration wurde und wird immer wieder von der Polizei verhindert.
Versammelte Menschenmengen, die nichts anderes tun, als ihr verfassungsmäßig geschütztes Grundrecht auszuüben, werden immer wieder von mehreren Reihen uniformierter Polizei angeführt und in einem „Wanderkessel“ eskortiert, aus dem es keinen freien Zu- und Abgang gibt. Als weitere Drohkulisse dienen oft auf die friedliche Versammlung gerichtete Wasserwerfer.
Wir, die Anwältinnen und Anwälte für Demokratie und Menschenrechte im RAV kommen daher zu folgendem Schluss:
Ein solches – repressives - Verhalten der Polizei verkehrt sich ins Gegenteil: anstatt die Ausübung dieser Grundrechte zu schützen, wie es etwa Art. 1 GG der Exekutive und damit auch ausdrücklich der Polizei aufgibt, wird diese Ausübung eingeschränkt, oft gar unmöglich gemacht.
Polizeiliche Maßnahmen wie in Heiligendamm, in Hamburg im vergangenen Dezember oder hier in München bei allen Kundgebungen gegen die Sicherheitskonferenz waren und werden eine unverhältnismäßige, demokratiefeindliche Demonstration von Staatsmacht sein, die bei Bürgerinnen und Bürgern zu Gefühlen von Ohnmacht und Sprachlosigkeit führen muss.
Diese repressiven Maßnahmen haben nichts mehr mit dem zu tun, was das Bundesverfassungsgericht 1985 in seiner Brockdorf-Entscheidung zur gesellschaftlichen Bedeutung von Versammlungen festgeschrieben hat - nämlich ein „Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie“ zu sein, das geeignet ist, „den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren".
Politiker und polizeiliche Spitzenbeamte, die immer wieder einen solche massive Verfassungsverletzungen zu verantworten haben, sind eine unmittelbare gegenwärtige Gefahr für das Gemeinwohl und den Rechtsstaat, der es entgegenzutreten gilt und dessen sofortige Ablösung ein notwendiges und richtiges Signal wäre. Nicht Beförderung, sondern Entlassung aus dem Dienst ist die richtige Maßnahme.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen alles Gute und viel Erfolg.
RA Michael A. Hofmann, Mitglied im Vorstand des RAV e.V.