Friedensfähig statt kriegstüchtig / ANTI-SIKO-DEMO ...


Auf dieser Demonstration gibt es keinen Platz für völkische und rechte Ideologien oder Rassismus.

BÜNDNIS-KONTO:
NEU 16.10.2024:
Michaela Amiri, IBAN:
DE37 7007 0324 0067 2261 00 Stichwort: SIKO 2025

Die Verurteilung ist vom Tisch - Berufung weitgehend erfolgreich.



Bekanntlich fand diesen Mittwoch (9. Juli 2008) der Berufungsprozess beim Landgericht wg. der Versammlungsleitung zur Demonstration gegen die NATO-Sicherheitskonferenz vom 10. Februar 2007 statt.

In der ersten Instanz war B., stellvertretende Versammlungsleiterin, zu 40 Tagessätzen verurteilt worden, während der Versammlungsleiter J. in einem parallel laufenden Prozess gleich freigesprochen wurde.

Heute kam heraus: "Einstellung des Verfahrens". Die Gerichtskosten trägt die Staatskasse, B. allerdings ihre "eigenen", d.h. Anwaltskosten. Damit ist das Urteil der Erstinstanz vom Tisch, die Zumutungen der Polizei sind abgewehrt.

Der vorsitzende Richter (beim Landgericht mit zwei Schöffen) war deutlich um Sachlichkeit bemüht, im wohltuenden Kontrast zum ersten Verfahren, das eher einer Beschimpfung glich ...

Der Richter hatte sich allerdings dem Eindruck nach frühzeitig auf eine "Einstellung des Verfahrens" festgelegt und lieferte der Verteidigung (Angelika Lex) kompliziertere Paragraphendiskussionen. Er stellte zwar am Anfang klar, daß die Versammlungsleitung nicht an Stelle der Polizei handeln könne, wenn es um die Einhaltung der Auflagen geht, kam aber im Gegensatz zu dieser Erkenntnis dann doch nicht auf den eigentlich fälligen Freispruch.
In so einer Situation sind die Aussichten denkbar gering, einen Richter noch einmal umzustimmen, der eine Einstellung des Verfahrens ansteuert und dabei die Zustimmung des Staatsanwalts (!) vor Augen hat.

Die Versammlungsleiterin ist damit ausdrücklich weiterhin nicht vorbestraft, die Polizei hat kein Urteil das ihre Schikanen absegnen würde.

Es gibt aber auch kein Urteil, das als tatsächlicher Freispruch gegenüber der Polizei ein klares STOP zeigen würde. Demonstrationsveranstalter und -teilnehmer bleiben so oder so darauf angewiesen, weiter auf unbeirrte "Selbstbehauptung" zu setzen.

Es gab in einer Verhandlungpause eine kurze Beratung mit anwesenden Unterstützern von B.. Wenn sie die Verfahrenseinstellung nicht akzeptieren würde, wäre ein Instanzenweg von mehr als drei Jahren die wahrscheinliche Folge. Zur Zeit ist sowieso das Versammlungsrecht heftig politisch angegriffen. Es gibt andere Prozesse bei denen der erhebliche Kraftaufwand für diese Instanzen wichtiger wäre, und an vielen Stellen findet der politische und gerichtliche Streit jetzt statt und nicht erst am Ende eines Instanzenweges. So war es wohl Konsens, dieser Einstellung heute nicht zu widersprechen.


Drewermann 2011: "Machen Sie um Himmels Willen so weiter. Denn Frau Dagdelen hat vollkommen Recht: Wir müssen hier so lange bleiben, bis die weg sind."
Drewermann 2017: "Wir werden solange hier sein, bis die da verschwinden und noch ein bisschen länger, damit sie niemals wieder kommen."
Ermittlungsausschuss:

Tel. 448 96 38

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zitiert

"Um die Organisatoren der Konferenz herum hat sich inzwischen ein Apparat gebildet, der zunehmend als außen- und militärpolitischer Think-Tank auftritt"
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"... Darüber hinaus fehle in der Bundesrepublik eine 'gesellschaftliche Unbefangenheit des Umgangs mit den Streitkräften'. ..."
- GFP 7.10.2020

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