SIKO Gegenaktionen München

Wegen Streikposten vor Gericht

Zeit: 
Lunedì, 26. Gennaio 2009 - 11:15

Anklage gegen Gewerkschafssekretät: Versammlungsgesetz gegen Streikposten!


Prozess: Montag, 26.1.2009 um 11:15 Uhr,
Amtsgericht München, Nymphenburger Str. 16 Raum A 210



Update: Schlimmes Urteil gegen Streikfreiheit (SZ)


breite Öffentlichkeit erbeten!


Der Fall ist bereits aktenkundig durch die Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Versammlungsgesetz: "In einem großen Münchner Geschäft der Modekette ZARA in der Fußgängerzone kam es im Mai 2008 zu einem Arbeitskampf. Die bei ver.di organisierten Angestellten wollten bessere Arbeitsbedingungen durchsetzen und traten dafür in einen Streik. Um auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen, wurden vor dem Geschäft sog. Streikposten aufgestellt, die in Flugblättern und mit selbst gefertigten Transparenten die Passanten über ihr Anliegen informierten. Nach den Feststellungen der Polizei, die vor Ort ermittelte und Fotos fertigte, nahmen ca. 15 Personen an der von ver.di organisierten Aktion teil. Zu Zwischenfällen kam es nicht.

Der anwesende Staatsschutz bewertete die Streikposten als Versammlung im Sinne des VersG. Gegen den verantwortlichen Funktionär von ver.di wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung gem. § 26 Nr.2 VersG eingeleitet (113 Js 11159/08)